Allgemeine Vertragsbedingungen
I. Allgemeines
1.1 Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden AVB) gelten für alle von mir (Fotografin Jacqueline Schmidt), im Folgenden die Fotografin, gegenüber erteilten Aufträge.
1.2 Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Gegenstand des Leistungsvertrages, es sei denn, diesen wird ausdrücklich zugestimmt. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin nicht ausdrücklich widerspricht. Für etwaige Abweichungen von diesen Bedingungen ist zwingend die Schriftform erforderlich (§ 126 BGB).
1.3 Sämtliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Fotografin erfolgt auf digitalem Wege. Ein postalischer Versand von Dokumenten oder Arbeitsergebnissen bzw. andere physische Aushändigungen kommen nicht in Betracht.
1.4 Sämtliche Zahlungen erfolgen unbar auf das auf den Rechnungen bzw. Angeboten angegeben Bankkonto. Bargeld wird nicht angenommen.
II. Auftragsproduktion
2.1 Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Fotografin erstellt digitale Lichtbilder und ggf. auch digitale Bewegtbilder (Videos), gleich in welcher technischen Form und auf welchem Medium. Diese werden im Folgenden als Werke bezeichnet.
2.2 Von den erstellten Werken wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und führt eine allgemeine Bildoptimierung durch.
2.3 Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Bildbearbeitung, Speicherung, etc. werden individuell vereinbart.
2.4 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
III. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Der Fotografin steht das Urheberrecht an den erstellten Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
3.2 Die von der Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.3 Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung (auf Textziffer 1.2 wird verwiesen). Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
3.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über (Eigentumsvorbehalt).
3.5 Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind (auf Textziffer 1.2 wird verwiesen). § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Fotografin als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.7 a) Die Bearbeitung von Werken der Fotografin (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
3.7 b) die Verbreitung von Werken der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD´s o.ä. oder anderen Datenträgern;
3.7 c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;
sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde (auf Textziffer 1.2 wird verwiesen).
3.8 Die Fotografin ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (Textziffer 1.2).
3.9 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
IV. Angebot, Anzahlung, Vergütung, Terminierung
4.1 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale vereinbart. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, evtl. Mieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.2 Die Fotografin erstellt nach den Angaben des Auftraggebers ein Angebot im portablen Dokumentenformat (PDF) über den voraussichtlichen Auftragswert. Dieses Angebot wird per Mail an den Auftraggeber übersandt. Zwecks Übersendung des Angebotes hat der Auftraggeber eine Mail-Adresse mitzuteilen, über die er verfügt, einen Zugang inne hat und in der Lage ist, die entsprechenden Mails zu empfangen und darzustellen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit das übersandte Angebot anzunehmen, indem er innerhalb von 14 Tagen ab Versand des Angebots eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes auf das auf dem Angebot angegebene Konto leistet. Hierdurch wird der Termin / die Buchung der Fotografin bzw. der Auftrag an die Fotografin fixiert. Durch die Überweisung des Anzahlungsbetrages laut Angebot wird unterstellt, dass die AVB durch den Auftraggeber eindeutig zur Kenntnis genommen worden sind und er diesen ausdrücklich zugestimmt. Um etwaige Zweifel an der Kenntnisnahme über die AVB vorzubeugen, werden diese jedem Angebot beigefügt (ebenfalls als PDF in der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung). Die AVB sind unmittelbarer Vertragsbestandteil und damit Grundlage einer jeden Leistungserbringung durch die Fotografin.
4.3 Die Rechnung wird als PDF erstellt und per Mail an den Auftraggeber nach Fertigstellung aller Arbeiten übersandt. Die Rechnung ist sofort fällig (§ 271 BGB). Es wird jedoch ein Zahlungsziel von 14 Tagen gewährt. Der Rechnungsbetrag ist auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Fotografin zu überweisen.
V. Reklamation
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
VI. Aufbewahrung
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Löschung der Werke erfolgt spätestens drei Monate nach Übergabe. Hiervon ausgenommen sind Werke, die mit Zustimmung des Auftraggebers für Werbezwecke auf der Website der Fotografin
www.jacqueline-schmidt-fotos.de ausgestellt werden.
VII. Lieferung
7.1 Nach Beendigung der Aufnahmen stellt die Fotografin dem Auftraggeber die Werke spätestens binnen 30 Tage zur Verfügung. Die Frist verlängert sich um evtl. Erkrankungen in diesem Zeitraum.
7.2 Die Werke werden dem Auftraggeber ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Hierfür wird ein Downloadbereich auf der Homepage eingerichtet. Die Werke können dort zusammengefasst als verschlüsselte Zip-Datei heruntergeladen werden. Das Passwort zum Entschlüsseln wird separat entweder an die zwecks Auftrags-/Rechnungsübermittlung zur Vefügung gestellte Mailadresse übersandt oder auf einem anderen Weg. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er in der Lage ist die Daten abzurufen, zu speichern und zu verarbeiten.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Fotografin.
IX. Haftung
Die Haftung der Fotografin und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird maximal auf 50 % der vereinbarten Vergütung begrenzt.
X. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt der Fotografin frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XI. Leistungsstörung, Schadensersatz
11.1 Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
11.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann die Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
11.3 a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall.
11.3 b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.
11.3 c) Der Fotografin bleibt zu a) - b) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) - b) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
11.4 Im Falle einer Erkrankung der Fotografin für den fixierten Termin und einer damit einhergehenden Nichterbringung der Leistung erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung. Weitere Ansprüche gegenüber der Fotografin entstehen hierdurch nicht. Die Rückzahlung erfolgt binnen 14 Tagen per Überweisung auf das Konto des Auftraggebers.
XII. Widerruf
Der Auftrag kann binnen 14 Tagen nach Fixierung (vgl. Textziffer 4.2) ohne Angabe von Gründen per Mail an
info@jacqueline-schmidt-fotos.de widerrufen werden (maßgeblich ist das Datum des Mittelabflusses vom Konto des Auftraggebers). Die Anzahlung wird in diesem Falle vollständig auf das Konto des Auftraggebers erstattet. Die Rückzahlung erfolgt binnen 14 Tagen per Überweisung auf das Konto des Auftraggebers. Nach Rückzahlung der Anzahlung bestehen gegenseitig keinerlei Verpflichtungen aus der ursprünglich getroffenen Vereinbarung / dem Auftrag.
XIII. Stornierung
13.1 Sofern der Auftraggeber eine Stornierung der Buchung wünscht (Überschreitung der Frist in Textziffer 12), ist dies per Mail an
info@jacqueline-schmidt-fotos.de mitzuteilen. Eine Erstattung der Anzahlung (Textziffer 4.2) erfolgt nicht.
13.2 Liegen zwischen Fixierung des Auftrages (vgl. Textziffer 4.2) und dem Auftragstermin weniger als 14 Tage, ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber zu vereinbaren.
XIV. Datenschutz
Die der Fotografin mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Dies umfasst die Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Die Löschung erfolgt spätestens nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs. 3 AO -> 10 Jahre. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Im Übrigen wird auf den Datenschutz laut Website verwiesen.
XV. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
XVI. Sonstiges
Die Fotografin weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.
XVII. Salvatorische Klausel
Auf die §§ 306 und 307 BGB wird verwiesen.